Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stöcker‐Beton GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Stöcker‐ Beton GmbH und Ihren Kunden. Abweichende Bedingungen werden nur durch unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung anerkannt. Die nachstehenden Verkaufs‐ Liefer‐ und Zahlungsbedingungen werden durch Auftragserteilung gültig und gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte verwandter Art mit dem Auftraggeber. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts‐/ Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGBs sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Grundlage für alle Angebote und Aufträge mit inländischen und ausländischen Kunden ist deutsches Recht, wobei ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen maßgebend sind.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Kostenvoranschlag des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag hier erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande. Diese kann auch auf elektronischem Wege erfolgen (bspw. per E‐Mail oder Telefax). Gleiches gilt auch für Abänderungen und Nebenabreden. (2) Aufträge und Vereinbarungen jeglicher Art, auch diejenigen des Außendienstes, haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind. (3) Die Leistung des Auftragsnehmers erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit aus eigener Erzeugung. Die angegebenen Lieferfristen und ‐mengen sind nur annähernd und für den Auftragnehmer unverbindlich. (4) Werden dem Verkäufer nachträglich Tatsachen bekannt, die eine Einhaltung der Zahlungsfristen in Frage stellen, bleibt ein Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Eine Verpflichtung, die Herkunft dieser Tatsachen dem Käufer mitzuteilen, besteht nicht. (5) Wird die Leistung des Auftragnehmers durch unvorhergesehene Fabrikationshindernisse, Betriebsstörungen, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder seiner Lieferanten bzw. Transporteure, Schwierigkeiten in der notwendigen Beschaffung des Rohmaterials sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Die Lieferzeiten werden möglichst pünktlich eingehalten, Vertragsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung lehnen wir grundsätzlich ab. (6) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums‐ und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftragnehmer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. (7) Sollte der Käufer nach schriftlicher Bestellung und Bestätigung durch den Verkäufer vom Vertrag zurücktreten wollen ist eine Abstandzahlung für den bis dahin geleisteten Aufwand in Höhe von 10% des Kaufpreises zu entrichten. (8) Sollte es sich um Sonderanfertigungen handeln und die Ware ist bereits fertig gestellt, so ist die Ware abzunehmen, oder eine Abstandszahlung von 20% des Kaufpreises zu leisten.

§ 3 Preise Nebenkosten und Zahlung

(1) Alle genannten Preise der Stöcker‐Beton GmbH sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab Werk Duisburg. Eventuell anfallende Frachtkosten werden separat im Angebot aufgeführt. (2) Offensichtliche Schreibfehler in den Angeboten binden uns nicht. (3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis bei Lieferung ohne Abzug zu bezahlen. Eine Lieferung gegen Anzahlung oder Vorauskasse behalten wir uns vor. (4) Verzugszinsen ab Lieferdatum werden mit der 2. Mahnung in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (5) Wechselzahlungen sind nicht zulässig. Schecks werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert. (6) Ungünstige Auskünfte über den Auftraggeber sowie Verschlechterung seiner wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnisse berechtigen den Auftragnehmer Sicherheitsleistung oder sofortige Zahlung für alle offenen Forderungen und ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Zahlungsverzug. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Bei Zahlungseinstellung, Eröffnung des Vergleichsoder Konkursverfahrens ist die Kaufpreisforderung sofort fällig. (7) Gerät der Käufer ganz oder teilweise in Verzug, werden wir gegenüber bestehenden Forderungen Sicherheiten verlangen bzw. noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Bar ausführen.

§ 4 Aufrechnung

Die Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

§ 5 Lieferzeit

(1) Liefertermine oder –Fristen sind unverbindlich. Liefer‐ und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Wettereinfluss und falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferung des Lieferanten. (2) Die Lieferzeit ist von der jeweiligen Auftragslage und der bestellten Ware abhängig. (3) Teillieferungen sind zulässig. Wir behalten uns vor, Restmengen nachzuliefern. Sofern eine Belieferung innerhalb der angegebenen Lieferzeit, durch eine von uns zu vertretende Tatsache nicht erfolgt ist, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag erst dann berechtigt, wenn eine schriftliche Nachfristsetzung von 4 Wochen, die mit Zugang der Nachfristsetzung beginnt, fruchtlos verstrichen ist. (4) Ist ein fester Liefertermin vereinbart, so kommen wir nur durch setzen einer Nachfrist von mindestens 1Tagen in Verzug. Nach Ablauf dieser 14 Tage kann der Abnehmer eine weitere Nachfrist von 14 Tagen setzen, nach deren Ablauf er zurücktreten kann. (5) Andere Ansprüche oder Rechte jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere Schadenersatzansprüche – im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Lieferfristen oder etwaiger Unmöglichkeit der Lieferung, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. (6) Bei vereinbarter Warenabholung durch den Käufer, gilt die Belieferung mit Bereitstellung als erfolgt. (7) Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung Betriebsstilllegung, Schwierigkeiten bei den Arbeiten in der Produktionsstätte durch Witterung oder anderer Einflüsse berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Ereignisse und eine angemessene Nachfrist zu verlängern oder wegen des nichterfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. (8) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Gefahrenübergang

(1) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. (2) Mit Verladung der Ware auf der Versand‐Bahnstation bzw. auf den LKW, geht die Gefahr auf den Käufer über. Bei eigener Anfuhr geht die Gefahr mit Ankunft des LKW am Bestimmungsort auf den Käufer über. Bei vereinbarter Warenabholung durch den Käufer, erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe der Ware an den Käufer.

§ 7 Gewährleistung, Haftung

(1) Alle Produkte zeichnen sich aus durch natürlich individuelle Farbe und Maserung des Gesteins. Muster sind unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aussehen des Natursteins. Sie können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung Struktur und Gefüge vereinigen. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Adern, Naturfehler wie Poren, offenen Stellen, Einsperrungen, Risse, Stiche, Quarzadern wird keine Haftung übernommen. Auskittungen und Verklammerungen sind bei bunten Steinen unvermeidlich und werden fachgemäß durchgeführt. Der Auftraggeber hat mit Wechselfällen zu rechnen, die bei Naturstein vorkommen. Diese Abweichungen stellen keine Qualitätsminderung dar, sondern beweisen die Einzigartigkeit von Produkten aus Naturstein, die teilweise handgefertigt sind. Reklamationen können demzufolge nicht akzeptiert werden. (2) Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als in Ordnung. (3) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Auftraggeber. (4) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Vor Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. (5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen. (6) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. (7) Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‐, Wege‐, Arbeits‐ und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht worden ist. Haftung für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Ware, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. (8) Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Auftraggebers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend. (9) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollen Erfüllung aller Forderungen aus dem Liefervertrag, sowie aller sonstigen Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber der Firma Stöcker‐Beton GmbH. (2) Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält. (3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall. (4) Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungs‐Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. (5) Die Be‐ und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Auftraggeber erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

§ 9 Widerrufsrecht für Endverbraucher

Sie sind berechtigt Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (Brief, Fax, Mail) oder durch Rücksendung der Sache zu widerrufen, sofern seine Erklärung zu einem Fernabsatzvertrag im Sinne des Gesetzes führt. Die Rücksendung muss uns vorher von Ihnen avisiert werden. Da es sich bei der von uns gelieferten Ware in der Regel nicht um paketfähige Ware handelt, kann der Kunde die Rücknahme auch durch ein Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform und dem Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf muss schriftlich gesendet werden an: Stöcker‐Beton GmbH Schachtstraße 33 47179 Duisburg per Fax an: 0203/48515‐15 oder per Mail an: office@stoecker‐beton.com Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Der Kunde ist zur Rücksendung verpflichtet. Kann der Kunde die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht, oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, so hat der Kunde im Falle eines Widerrufs uns die entsprechende Wertminderung zu ersetzen. Sofern der Kunde den Kaufpreis bereits entrichtet hat, sind wir berechtigt, die Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Im Einzelfall kann die Wertminderung dem entrichteten Betrag entsprechen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich aus deren Prüfung zurückzuführen ist, wie sie auch in einem Ladengeschäft möglich wäre. Der Kunde kann die Wertersatzpflicht vermeiden, wenn er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt, und alles unterlässt, was den Wert der Sache beeinträchtigt. Wir erstatten bei wirksamem Widerruf den bereits entrichteten Kaufpreis unter oben angeführten Bedingungen. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, und der Preis der zurückzusendenden Sachen einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die wir nach Kundenspezifikation angefertigt haben, oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht für Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurde und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie für Sonderbestellungen!

§ 10 Sonstiges

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Duisburg. (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. (3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird. Die in den einzelnen Paragraphen vorangestellten Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung